Kostenübernahme durch ihre private Krankenkasse und die Beihilfestelle
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wichtig: seit Anfang Juli 2024 gelten hier die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zwischen BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfen, welche unterschiedliche Abrechnungen für Sprechstunden, probatorische Sitzungen, Kurz- und Langzeittherapien empfiehlt. Gerne informiere ich Sie im Vorfeld über diese Neuerungen!
Kosten für SelbstzahlerInnen
Die Abrechnung erfolgt bei SelbstzahlerInnen ebenfalls nach der GOP. Hier liegen die Kosten bei 131,15 Euro pro Sitzung, das entspricht dem 3,0 fachen Satz der Abrechnungsziffer 870.
Ablauf
Nach der Kontaktaufnahme, dienen die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, dem Kennenlernen und der Festlegung ihrer Therapieziele. Die Kosten für diese, auch als Probatorik bezeichneten, Sitzungen, werden in der Regel von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
In den meisten Fällen ist für die Kostenübernahme der darauf folgenden Sitzungen ein Antrag zur Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie notwendig. Die dafür vorgesehenen Unterlagen erhalten sie bei ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle. Auch hier unterstütze ich Sie gerne! Gemeinsam füllen wir diesen Antrag aus und legen die Anzahl der notwendigen Therapiestunden fest. Diese variieren von 12 über 25 bis zu 45 Sitzungen.
Terminabsagen
Sollten sie einmal den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, dann geben sie mir bitte bis zum Vortag um 16:00 Uhr Bescheid. Bei kurzfristigen Terminabsagen erhebe ich ein Ausfallhonorar von 100 Euro.
Kostenübernahme durch ihre private Krankenkasse und die Beihilfestelle
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wichtig: seit Anfang Juli 2024 gelten hier die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zwischen BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfen, welche zwischen Sprechstunden, probatorischen Sitzungen, Kurz- und Langzeittherapien unterscheidet. Gerne informiere ich Sie im Vorfeld über diese Neuerungen!
In jedem Fall ist es wichtig, dass sie sich im Vorfeld über die Konditionen der Kostenübernahme informieren.
Die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der Festlegung der Therapieziele. In den meisten Fällen ist im Anschluss ein Antrag zur Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie notwendig. Die dafür vorgesehenen Unterlagen erhalten sie bei ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle. Gemeinsam füllen wir diesen Antrag aus und legen die Anzahl der notwendigen und sinnhaften Therapiestunden fest. Diese variieren von 12 über 25 bis zu 45 Sitzungen.
Kosten für SelbstzahlerInnen
Die Abrechnung erfolgt bei SelbstzahlerInnen auch nach der GOP. Hier liegen die Kosten bei 131,15 Euro pro Sitzung.
Terminabsagen
Sollten sie einmal den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, dann geben sie mir bitte bis zum Vortag um 16:00 Uhr Bescheid, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann. Bei kurzfristigen Terminabsagen erhebe ich ein Ausfallhonorar von 100 Euro.